Mitgliedsbeitrag
Der BDS/DGV finanziert sich zu über 90 Prozent aus den Beiträgen
seiner Mitglieder. Dies stellt die Unabhängigkeit des Verbandes
sicher.
Der Mitgliedsbeitrag ist der Selbstveranlagung der Mitglieder
überlassen. Der Mindestbeitrag (in €) für Neumitglieder
im Beitrittsjahr beträgt derzeit jedoch für:
Der Beitrag der unmittelbaren Mitglieder ist jeweils am 1.
Januar für das laufende Jahr fällig.
Die Umstellung des Mitgliedsbeitrages für bestehende
Mitgliedschaften von unmittelbaren Mitgliedern auf die reduzierten
Beiträge erfolgt nur auf schriftlichen Antrag an die
Hauptgeschäftsstelle, mit Wirkung ab dem jeweils darauffolgenden
Kalenderjahr.
Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2007 in Kraft. Sie wurde
in der vorliegenden Fassung von der Generalversammlung 2006
beschlossen.
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